Das elektronische Patientendossier (EPD)

Der Bundesrat hat am 22. März 2017 das elektronische Patientendossier (EPD) in Kraft gesetzt und alle stationären Gesundheitseinrichtungen, die über die obligatorische Krankenversicherung OKP abrechnen, verpflichtet, sich bis spätestens im April 2022 an einer Stammgemeinschaft / Gemeinschaft anzuschliessen.

Wie funktioniert es?

Das EPD ist eine Plattform, auf der gesundheitsrelevante Daten, dezentral gespeichert werden und durch die angeschlossenen Bürger*innen und Gesundheitsfachpersonen eingesehen werden können. Durch ein detailliertes Berechtigungskonzept wird der Bürger*in die freie Wahl gelassen, welchen Gesundheitseinrichtungen und Fachpersonen sie ihre Daten zur Verfügung stellen möchte. Die Gesundheitsfachpersonen werden nach der Behandlung ihrer Patient*innen die definierten, behandlungsrelevanten Dokumente in der EPD Plattform zur Verfügung stellen.

Was ist das Ziel?

Ziel ist es, eine Sammlung von persönlichen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Daten und Dokumenten ständig verfügbar zu halten, damit die Bürger*innen eine bestmögliche und durchgängige medizinische Versorgung erhalten. Durch die Durchgängigkeit der Information sollen beispielsweise die Doppelung von Abklärungen vermieden und die Kommunikationsprozesse zwischen den Leistungserbringern vereinfacht werden. Das EPD ist keine komplette Krankengeschichte, sondern der relevante Auszug für die behandelnden Gesundheitsfachpersonen.

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Quelle: CURAVIVA Schweiz

Quelle: eHealth Suisse